Wolkendorf
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Schriftliche Ausarbeitung des Stichwortverzeichnisses zum Vortrag „Die Reformation im Burzenland“, gehalten bei der 34. Arbeitstagung der HOG-Regionalgruppe Burzenland am 26.03.2017

 

Die Reformation im Burzenland

 

1. Die 95 Thesen Luthers

Als Beginn der Reformation vor 500 Jahren gilt der sogenannte Thesenanschlag Luthers an der Tür der Schlosskirche zu Wittenberg am 31. Oktober 1517. Allerdings ist der Ausdruck Thesenanschlag irreführend. Er suggeriert die Vorstellung, Luther habe sein Thesenpapier mit Nägeln an der Kirchentüre befestigt, was natürlich unsinnig ist, da es einer Sachbeschädigung gleichgekommen wäre. Vielmehr hat es sich um einen Aushang auf ortsübliche Weise gehandelt. Die Thesen waren nämlich als Grundlage für ein Gelehrtengespräch gedacht, das an Allerheiligen (1. November) stattfinden sollte. Deshalb waren sie am Vortag, also dem 31. Oktober, bekannt gegeben worden, natürlich in lateinischer Sprache. Solche Disputationen waren an Universitäten nicht unüblich. Sie wurden auf lateinisch geführt und der Vortragende bestimmte das Thema, über das diskutiert werden sollte, selber. So gesehen war der Thesenaushang nichts Besonderes, ungewöhnlich war lediglich die Themenwahl, der Mut, mit dem Luther es wagte, einen kirchlichen Missbrauch seiner Zeit als solchen aufzudecken: den Verkauf von Sündenvergebung gegen Geld (Ablasshandel), was durch Rom stillschweigend geduldet wurde. Indem Luther nachwies, dass die Praxis des Ablasshandels dem biblischen Verständnis von Vergebung widersprach, waren seine Thesen zugleich ein Affront gegen Kirche und Papst. Zu der geplanten Disputation ist es allerdings nicht gekommen: In einem Brief klagt Luther, es sei niemand erschienen. War das „Eisen zu heiß“? Die Brisanz des Themas ist indes bald von Andern erkannt worden. Ohne Luthers Wissen wurden die Thesen ins Deutsche übersetzt, gedruckt und verbreitet. Solchermaßen in die Öffentlichkeit gedrängt, veröffentlichte Luther nun die ersten grundlegenden reformatorischen Schriften.

 

2. Reformatorisches Gedankengut in Siebenbürgen

Seit 1519 waren durch Kaufleute und Studenten reformatorische Schriften aus Deutschland mitgebracht worden. Sie wurden in geheimen Zirkeln mit großem Interesse gelesen und stießen weithin auf Zustimmung. Die kirchliche Obrigkeit suchte der weiteren Verbreitung der neuen Ideen entgegenzutreten. Der ungarische Erzbischof in Gran (Esztergom) sowie der siebenbürgische Bischof in Weißenburg (Alba Iulia) befahlen den Dechanten, die Geistlichen jeden Sonntag gegen die „lutherische Ketzerei“ predigen zu lassen. Die Magistrate wurden angehalten, Hausdurchsuchungen durchzuführen und die konfiszierten Bücher öffentlich zu verbrennen. Allerdings waren Richter und Ratsherren weit davon entfernt, solchen Anweisungen Folge zu leisten. In Hermannstadt sind zwar einige Bücher auf dem Großen Ring verbrannt worden, in den übrigen Städten ist gar nichts geschehen.

In den folgenden Jahrzehnten wurden die kirchlichen Fragen jedoch durch politische Ereignisse in den Hintergrund gedrängt. Unter Süleyman I. drangen die Osmanen nach Ungarn ein. König Ludwig II. von Ungarn stellte sich ihnen entgegen, verlor aber am 29. August 1526 die Schlacht bei Mohács und ertrank auf der Flucht. Sein Nachfolger wurde König Ferdinand von Habsburg, den auch die zur „teutschen Partey“ gehörenden Sachsen anerkannten. Ein Großteil der Ungarn hatte jedoch Johann Szapolyai zum König gewählt, der, um ein Gegengewicht gegen die Habsburger zu bekommen, sich freiwillig den Osmanen unterstellte. Zwischen den zwei Gegenkönigen kam es zu einem Bürgerkrieg, der viel Unheil und Zerstörung über das Land brachte. Diese geschichtlichen Einzelheiten sind in unserm Zusammenhang wichtig, weil sie Auswirkungen in der Biographie des Johannes Honterus haben. Als nämlich Lukas Hirscher, der Stadtrichter von Kronstadt, erkannte, dass von Ferdinand außer Lobesworten weder Geld noch militärische Hilfe zu erwarten war, hatte er sich Johann Szapolyai zugewandt. Honterus hingegen war, wie Hermannstadt auch, der „teutschen Partey“ treu geblieben. Wie groß die Spannung war, die sich hieraus zwischen Honterus und dem Kronstädter Magistrat ergeben hatte, lässt sich aus heutiger Sicht nicht beurteilen. Tatsache ist jedenfalls, dass Honterus seine berühmte Siebenbürgen-Karte nicht seiner Vaterstadt, sondern dem „an Ehren reichen Rat von Hermannstadt“ gewidmet hat. Immerhin war Lukas Hirscher aber pragmatisch genug, um den inzwischen berühmten Humanisten zu rufen, als seine Stadt ihn brauchte, und Honterus wiederum liebte seine Heimat so sehr, dass er dem Rufe auf dem Fuß gefolgt ist. Das geschah im Jahr 1533.

 

3. Johannes Honterus

Was die Biographie Honters vor seiner Rückkehr nach Kronstadt betrifft, sind wir vielfach auf Vermutungen angewiesen.

Das meist mit 1498 angegebene Geburtsjahr ist nirgendwo schriftlich dokumentiert. Es hängt auch davon ab, welche der in den Steuerlisten aufgezeichneten Bewohner seines Geburtshauses seine Eltern gewesen sind. Am wahrscheinlichsten dürfte sein Vater Jörg Austin (Augustin) Lederer gewesen sein. Die Mutter war wohl Dorothea Honnes. Der Beiname „Lederer“ kann als Berufsbezeichnung des Vaters gedeutet werden. Als Familienname taucht in einer Chronik der Name Gras/Grass oder Gross auf. Weshalb Johannes den Namen Honter (latinisiert: Honterus) angenommen hat, wird für immer sein Geheimnis bleiben. Oder doch nicht? Die bekannte Version, dass ihn das Festhalten an der Wurzel eines Holunderstrauches vor dem Ertrinken bewahrt habe, klingt zwar sehr nach Legende. Da wir aber bis heute keine schlüssigere Erklärung gefunden haben: Warum sollte es nicht wirklich so gewesen sein?

Während seines Studiums in Wien erwarb Honterus eine fundierte humanistische Ausbildung. Nach kurzem Aufenthalt in Regensburg finden wir ihn in Krakau, der damaligen Hauptstadt Polens, wieder. In Krakau gab er seine lateinische Grammatik heraus und die Weltbeschreibung „Rudimenta Cosmographica“, die in ganz Europa nachgedruckt wurde und das am meisten verbreitete Buch eines Siebenbürger Sachsen ist. In Basel widmete er sich vor allem der erweiterten Kenntnis des buchdruckerischen Handwerks und vervollkommnete seine Fähigkeit in der Kunst des Holzschnittes. Nach Kronstadt hat er seine eigene Druckerei mitgebracht. Valentin Wagner, treuer Wegbegleiter und Gesinnungsgenosse, später Rektor der Schule und zuletzt Nachfolger im Stadtpfarramte, war ihm zu jeder Zeit eine große Hilfe.

Da das Thema dieses Referates die Reformation ist, kann auf die vielseitige und fruchtbare verlegerische Tätigkeit des Humanisten Honterus hier nicht im Einzelnen eingegangen werden. Es sei jedoch vermerkt, dass ein Schwerpunkt derselben stets im Bereich des Schulwesens lag. Schließlich war Honterus ja gerufen worden, um die Schule, deren Rektorenstelle verwaist war, zu einem Ort hoher humanistischer Wissensvermittlung zu gestalten.

Mit solchem Auftrag wurde er sofort in das Verzeichnis der Hundertmänner eingetragen und bald zum Ratsherrn gewählt. Honterus war gewissermaßen der Schulbeauftragte unter den Ratsherren. Vor allem als Johann Fuchs Stadtrichter wurde, mit dem Honterus seit Jugendzeiten gut bekannt, vielleicht sogar befreundet war, kam es zu fruchtbarer Zusammenarbeit. An der Stelle des einstigen Katharinenklosters neben der Kirche wurde eine neue Schule gebaut. Honterus entwarf die Schulordnung und gründete den Coetus, eine Schülerselbstverwaltung, die bis 1941 Bestand hatte.

Gleichzeitig fanden, vom Magistrat gebilligt, im Gottesdienst Veränderungen statt: Im Oktober 1542 wurde die Messe abgeschafft, eine „evangelische Mess“ eingeführt, wie der Organist und Chronist Hieronymus Ostermayer berichtete. Das Abendmahl wurde in beiderlei Gestalt gereicht. Die Gottesdienstsprache war deutsch. Eine Visitation aller Kirchengemeinden im Burzenland wurde durch Magistrat und Dekan gemeinsam vorgenommen. Um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, hatte Honterus „Die Reformation der Kronstädter Kirche und der gesamten Burzenländer Provinz“ drucken lassen. Dieses „Reformationsbüchlein“ war in Wittenberg von Philipp Melanchthon mit einem Vorwort versehen nachgedruckt worden. Dem Hermannstädter Stadtpfarrer Matthias Ramser wurde es auf dessen schriftliche Nachfrage hin von Luther mit den Worten empfohlen: „Alles, was du mich fragst, findest du in jenem Buch besser, als ich es schreiben kann.“

Im Jahr 1543 wurde Honterus nach Weißenburg zitiert, um sich vor dem Landtag zu verantworten. Aus Sicherheitsgründen ließ Stadtrichter Fuchs Honterus nicht hinziehen, sondern schickte nur eine Delegation, der Honterus eine „Apologie“ genannte Verteidigungsschrift mitgegeben hatte. Der Statthalter der Königin Isabella, Martinuzzi, beantragte, man möge die Delegierten gefangen nehmen und verbrennen lassen. Diese Forderung wurde vom Landtag jedoch zurückgewiesen und die Delegierten kehrten unversehrt heim. Am 26. Dezember 1543 beschlossen Kronstädter Rat und Hundertschaft, die Reformation so beizubehalten, wie im Reformationsbüchlein vorgeschrieben.

Aus Gründen, die wir nicht kennen, war 1543 der Kronstädter Stadtpfarrer Jeremias Jekel, der inzwischen geheiratet hatte, als Stadtpfarrer zurückgetreten und hatte die Pfarrstelle in Tartlau angenommen. Am 22. April 1544 wurde Honterus zum Stadtpfarrer von Kronstadt gewählt. Von einer segensreichen Tätigkeit in diesem Amte berichten die Zeitgenossen.

Im Frühjahr 1547 beschloss die Nationsuniversität in Hermannstadt, eine gemeinsame Kirchenordnung festzulegen. Diese, von Honterus verfasst, erschien lateinisch und deutsch: „Kirchenordnung aller Deutschen in Sybembürgen“. Am 20. April1550wurde sie von der Nationsuniversität zur Richtschnur für das kirchliche Leben der Siebenbürger Sachsen erhoben. Doch Honterus hat diesen Beschluss nicht mehr erlebt.

Am 23. Januar 1549, um 12 Uhr, starb Johannes Honterus. Er hinterließ eine Witwe, von der wir nur den Vornamen Anna kennen, mit sechs unmündigen Kindern. Für ihr Wohl hat die Stadt Kronstadt Sorge getragen.

 

4. Fortgang der Reformation

Die Nachfolge im Stadtpfarramt trat Valentin Wagner an. Um den geregelten Fortgang der Reformation zu gewährleisten, bedurfte es eines führenden Amtes. So wurde am 6. Februar 1553 mit Zustimmung der Nationsuniversität durch die geistliche Synode Paul Wiener zum ersten Sachsenbischof gewählt. Er war in Laibach/Lubljana (Slowenien) geboren. Weil er sich weigerte, seinen evangelischen Glauben zu widerrufen, wurde er verhaftet und dem Kaiser in Wien überstellt, der ihn jedoch begnadigte. Zu seiner Erinnerung wurde 2016 in Lubljana ein Luther-Bäumchen gepflanzt. Nach Wieners Tod versah 1556 – 1571 Matthias Hebler das Bischofsamt. 1572 war mit der Wahl des Birthälmer Pfarrers Lucas Ungleich (Unglerus) zum Bischof zugleich der Bischofssitz nach Birthälm verlegt worden, wo er für die nächsten drei Jahrhunderte blieb.

Auch ungefähr 80 sächsische Gemeinden auf Komitatsboden hatten die Kirchenordnung angenommen, wodurch ihre Zugehörigkeit zum Sachsentum bestärkt wurde.

Auf der Synode im Mai 1572 in Mediasch wurde feierlich durch Eid und Unterschrift jedes Einzelnen das Augsburgische Glaubensbekenntnis angenommen.

Die Ungarn zu großen Teilen und einige Szekler neigten den Lehren von Zwingli und Calvin zu. Auf der Synode zu Enyed 1564 wurden sie als Reformierte Kirche anerkannt, die ihren eigenen Bischof wählte.

Der fürstliche Leibarzt Blandrata und Franz Davidis nahmen die Lehre des Sozinianismus an, die das Dogma der Dreieinigkeit Gottes ablehnt. Ihre Anhänger wurden auf dem Landtag zu Vasarhely als Unitarische Kirche anerkannt. Eine Unitarische Kirche gibt es wahrscheinlich weltweit nur in Siebenbürgen. Einige Ungarn waren aber auch katholisch geblieben. Zudem gibt es auch eine ungarische Lutherische Kirche mit ihrem eigenen Bischof in Klausenburg.    

 

Drei bemerkenswerte Gedanken mögen am Schluss dieser Darstellung stehen:

1. Einzigartig im Vergleich zu andern Ländern ist die religiöse Toleranz bei der Durchführung der Reformation in Siebenbürgen. Ich zitiere dazu aus: Georg Daniel Teutsch, Die Reformation im siebenbürgischen Sachsenland, S. 43: „Der Landtag in Torda setzte 1557 und 1563 fest, dass ein jeglicher des Glaubens leben könne, des er wolle; 1564 sprachen die drei Nationen (der Adel, die Szekler und die Sachsen) auf dem Landtag in Schäßburg aufs neue das Gesetz aus, dass ein jeder sich zu der Religion bekennen dürfe, die er vorziehe, dass keine Kirche der andern zum Schaden oder Hindernis dienen oder Unrecht zufügen dürfe, und wiederholten 1568 auf dem Landtag in Torda, dass das Evangelium allerorts gepredigt, doch niemand mit Gewalt dazu gezwungen werden dürfe, wenn seine Seele sich dabei nicht beruhige. Drum solle niemand wegen der Religion verspottet oder verfolgt werden; denn der Glaube sei Gottes Geschenk.“

2. Diese Toleranz war nur möglich, weil Träger der Reformation vornehmlich freiheitlich selbstorganisierte Bürger waren. Bei den Siebenbürger Sachsen tritt dies besonders deutlich in Erscheinung: Es gab keine reformatorische Veränderung, die nicht von Stadtrat oder Nationsuniversität beschlossen worden wäre. Dadurch konnten störende Einflüsse wie zum Beispiel bilderstürmerische Versuche in Bistritz oder Mediasch schon im Ansatz abgewendet werden.

3. Die Tradition solcher Toleranz verpflichtet uns, allen Glaubensgemeinschaften, die sich zum Kreise derer zugehörig fühlen, die Reformationsjubiläum feiern, wie beispielsweise Evangeliumschristen, Baptisten, Adventisten, Pfingstler und andere, brüderlich zu begegnen.

 

Bernddieter Schobel

 

 

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Aktualisiert am 21.02.2024

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